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Auflagen der Streckenbetreiber:
Die Auflagen der jeweiligen Rennstreckenbetreiber sind zu beachten und unbedingt zu befolgen!
Anweisungen:
Jeder Teilnehmende und Helfer hat den Anweisungen der Rennleitung und deren Beauftragten Folge zu leisten. Zuwiderhandlungen und Verstöße gegen Inhalte dieser Ausschreibung, insbesondere Gefährdung der Streckenposten oder anderer Teilnehmenden durch rücksichtsloses Fahren oder Nichtbeachten der Flaggenzeichen, führen zur Disqualifikation des Fahrers bzw. Teams oder ziehen den Abbruch des Laufes nach sich. Das Befahren der Veranstaltungsstrecken, der Fahrerlager und der Straßen bzw. Verbindungswege zu den Fahrerlagern ist nur mit Genehmigung des Veranstalters zulässig.
Fahrerlager:
Im Fahrerlager gilt grundsätzlich Schritttempo.
Testfahrten und Aufwärmfahrten sind im Fahrerlager und auf den Zufahrtswegen generell verboten. Zuwiderhandlungen führen zum Verweis von der Anlage. Für evtl. Personen- und Sachschäden innerhalb abgesperrter oder als solche kenntlich gemachten Bereiche übernimmt der German-Endurance-Cup wie auch der Veranstalter grundsätzlich keinerlei Haftung.
Personen ohne Führerschein ist das Fahren von Kraftfahrzeugen im Fahrerlager generell untersagt.
Zuschauer:
Sensible Sicherheitsbereiche der Strecke (z. B. Boxengasse, Versorgungs- und Rettungswege) sind davon ausgenommen. Nicht autorisierte Personen haben zu diesen Bereichen keinen Zutritt. Bei Nichtbefolgen von Anweisungen Verantwortlicher vom German-Endurance-Cup bzw. Veranstalter Beauftragter können die Personen des Platzes verwiesen werden.
Kinder:
Kindern unter 12 Jahren ist grundsätzlich der Zutritt zur Boxengasse untersagt. Eltern bzw. Erziehungsberechtigte haften für ihre Kinder.
Tiere:
Tiere dürfen nicht mit in die Boxengasse genommen werden und sind auf der gesamten Rennstreckenanlage an der Leine zu halten. Einige Rennstreckenbetreiber verbieten das Mitbringen von Hunden grundsätzlich. Näheres ist bei dem jeweiligen Veranstalter zu erfragen.
Rauchen und offenes Feuer:
Während der Betriebszeiten (Fahrzeiten) besteht in der Boxengasse und in den Boxen
absolutes Rauchverbot sowie ein Verbot von offenem Feuer.
Zutritt zur Boxengasse:
Lediglich Fahrer, Teamhelfer und Beauftragte des German-Endurance-Cups bzw. des Veranstalters sowie Sponsoren haben Zutritt zur Boxengasse.
Kinder unter 12 Jahren haben grundsätzlich keinen Zutritt zur Boxengasse.
Fahren in der Boxengasse:
Die Boxengasse ist Einbahnstraße in Fahrtrichtung der Rennstrecke. Die Boxengasse darf nur langsam befahren werden, sodass der/die Fahrer/in jederzeit anhalten kann. Entgegen der Fahrtrichtung darf nur geschoben werden!
Höchstgeschwindigkeit in der Boxengasse:
In der Boxengasse gilt generell eine Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h während der Trainings und 80 km/h während der Rennen.
Fahren außerhalb der Veranstaltungszeiten:
Außerhalb der Veranstaltungszeiten dürfen die Rennstrecken lediglich mit nichtmotorisierten Fahrzeugen befahren oder begangen werden. Bei allen Veranstaltungen hat der jeweilige Veranstalter das Hausrecht.
Alkohol, Drogen und Medikamente:
Eine Streckennutzung unter Einfluss von Alkohol, Medikamenten oder anderen Drogen ist verboten. Siehe Sportstrafen!
Schutzbekleidung:
Bei allen Läufen werden nur Fahrer/innen mit vorschriftsmäßiger Schutzkleidung zugelassen (unbeschädigter Integralhelm, Lederkombi, Lederstiefel, Lederhandschuhe, Kevlarkombi). Turn-, "Bikerschuhe" und Schnürstiefel sind verboten. Alle Teilnehmenden sind verpflichtet, einen Rückenprotektor (in die Kombi eingearbeitet oder separat) zu tragen. Bei zweiteiligen Kombis müssen Jacke und Hose durch einen rundum verlaufenden Reißverschluss miteinander verbunden sein. Die Überprüfung der Bekleidung ist Teil der technischen Abnahme und kann auch weiterhin jederzeit überprüft werden.
Tankvorschriften:
Der Motor muss beim Tankvorgang abgestellt sein!
Während des Tankvorganges sind Wartungs- und Reparaturarbeiten streng untersagt!
Zum Tanken dürfen nur geschlossene Behälter und Anlagen eingesetzt werden. Das erlaubte maximale Fassungsvermögen beträgt 25 Liter. Der volle Behälter darf nur von einer Person gehalten und bedient werden. Der Behälter darf die Kopfhöhe der bedienenden Person maximal um 50 cm überschreiten. Stationäre sowie druckluftunterstützte Tankanlagen sind streng verboten.
Drucklose Schnelltankanlagen (wie in der Endurance-WM vorgeschrieben) sind gestattet.
Jedes Team muss einen eigenen Feuerlöscher (mindestens 6 kg) mit gültigem Prüfstempel bereithalten. Es wird dringend empfohlen, eine Löschdecke bereitzuhalten. Beim Tankvorgang muss ein Teamhelfer mit dem Feuerlöscher bereitstehen. Verschüttetes Benzin muss vom Verursacher sofort beseitigt werden! Jedes Team ist für das Vorhandensein von Ölbindemittel selbst verantwortlich.
Beim Tanken muss das Befüllen und Entlüften des Tankes über ein und denselben Tankstutzen erfolgen. Tankanlagen können von der technischen Abnahme oder von Boxenmarshalls überprüft werden. Den Anweisungen der technischen Kommissare ist umgehend Folge zu leisten.
Liegengebliebene Fahrzeuge:
Bei den Langstreckenrennen dürfen liegengebliebene Fahrzeuge in Absprache mit der Streckensicherung nachgetankt oder repariert werden. Nur maximal zwei Helfern des betreffenden Teams ist es erlaubt, über die Rettungswege zu dem ausgefallenen Fahrer zu gehen. Schieben auf der Rennstrecke ist nur unter Beachtung der Anweisungen der Streckensicherung erlaubt! Alle Anweisungen durch die Streckensicherung sind umgehend zu befolgen. Missachtung der Sicherheitsauflagen kann bis zur sofortigen Disqualifizierung des Teilnehmenden bzw. Teams führen.
Sturzregelung:
Bei einem Sturz wird die Freigabe der technischen Abnahme ungültig. Das betreffende Team muss das Fahrzeug erneut bei der TA vorführen. Der/Die gestürzte Fahrer/in hat sich umgehend beim Rennärzteteam vorzustellen, das aus medizinischer Sicht über eine erneute Startzulassung entscheidet. Nach einem Sturz ist ein sofortiger Fahrerwechsel vorgeschrieben.
Personen am Fahrzeug:
Im Rennen sind pro Team maximal 4 Personen am Fahrzeug erlaubt.
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