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Führerscheinbestimmung:
Alle Teilnehmenden sollen über eine gültige Fahrerlaubnis für das im Rahmen der Veranstaltung zu fahrende Fahrzeug verfügen.
Rennleitung:
Die Rennleitung besteht aus dem/der Bereichsverantwortlichen folgender Organisationsbereiche:
- Rennleiter
- Start/Ziel
- Streckensicherung
- Boxengasse
- Zeitnahme
- Notärzte
- Fahrervertretern/innen der einzelnen Klassen
Alle Entscheidungen werden von der Rennleitung getroffen und verantwortet. Die Rennleitung tagt möglichst vor jeder Rennveranstaltung und nach den jeweiligen Wertungsläufen. In ausserordentlichen Fällen tagt die Rennleitung nach Bedarf, ggf. kurzfristig. Jeder Organisationsbereich und jede vertretene Rennklasse hat bei Abstimmungen nur eine Stimme. In begründeten Fällen kann die Rennleitung unter Beachtung der sportlichen Fairness Ausnahmen vom Reglement zulassen.
Fahrervertreter:
Die Fahrervertreter sind direkte Ansprechpartner für alle Belange der Teilnehmenden. Sie werden möglichst von den Fahrern der einzelnen Klassen gewählt. Der Wahlmodus obliegt den Fahrern. Die Beschlüsse der Rennleitung werden von den Fahrervertretern mitgetragen und den Teilnehmern ihrer Klassen mitgeteilt. Fahrervertreter haben keine Befugnis zu Einzelentscheidungen.
Teamnennung:
Alle Fahrer/innen bzw. Teams gehen unter dem von ihnen gewählten Teamnamen an den Start. Es wird ein/e Teamchef/in benannt, der/die für die Saison als Ansprechpartner/in dem German-Endurance-Cup bzw. den Veranstaltern zur Verfügung steht. Die Besetzung der Teams darf über die Saison wechseln.
Nennungsschluss:
Der Nennungsschluß wird durch den jeweiligen Veranstalter festgelegt.
Nennungsbestätigung:
Alle Teilnehmenden bzw. Teamchefs sollten nach Bearbeitung ihrer Nennung eine Nennungsbestätigung durch den jeweiligen Veranstalter erhalten. Spätestens eine Woche vor der jeweiligen Veranstaltung sollte eine schriftliche Information erfolgt sein, in der ihnen organisatorische Details, Zeitplan und ihre Startnummern mitgeteilt werden.
Durchführung/Ablauf:
Alle Teilnehmenden bzw. Teams müssen vor Aufnahme des Trainings bei der Einschreibung
(Papierabnahme) und der technischen Abnahme vorstellig werden.
Die Teilnahme an den Fahrerbesprechungen ist für alle Teilnehmenden
Pflicht. Die Langstreckenrennen bestehen aus Zeittraining und
Wertungslauf. In besonderen Fällen können Renndistanzen und
Rennabläufe vom Veranstalter verändert werden. Die Vergabe der
Startplätze ergeht in der Reihenfolge des Nennungseingangs.
Gehen mehr Nennungen ein als Startplätze vorhanden sind, wird
eine Warteliste angelegt.
Prüfstandspflicht:
Für die Fahrzeuge der ersten drei Siegerteams der Klasse 2 besteht nach
Aufforderung eine Prüfstandspflicht nach dem Zieleinlauf.
Siegerehrung:
Die Siegerehrung jeder Veranstaltung findet im Anschluss an den Wertungslauf
für alle Klassen gemeinsam statt. Pokale erhalten die ersten zehn Platzierten
der Gesamtwertung (2 Pokale bei 4 Stunden Rennen, 3 Pokale bei 8 Stunden Rennen),
sowie die ersten drei Platzierten je Klasse (2 Pokale bei 4 Stunden Rennen, 3
Pokale bei 8 Stunden Rennen).
Versicherung:
Hiermit sei darauf hingewiesen, dass nicht alle Unfall-/Krankenversicherungen mit ihren Leistungen die Risiken von Rennveranstaltungen abdecken. Es wird daher empfohlen, eine spezielle Rennunfallversicherung abzuschließen.
Eine Auslandsreisekrankenversicherung ist aus haftungstechnischen Gründen zwingend vorgeschrieben.
Unterbringung und Verpflegung:
Den Teilnehmenden und Helfern steht das jeweilige Fahrerlager mit seinen sanitären Einrichtungen zur Verfügung. Die Teilnehmenden verpflegen sich selbst.
Technische Dienste:
Renndienste dürfen nur in Absprache mit dem Veranstalter während der Veranstaltungen auftreten. Art und Umfang ihrer Leistungen dürfen nur im jeweils vereinbarten Rahmen erfolgen. Ein Leistungsprüfstand darf nur von einem vom Veranstalter autorisierten Renndienst eingesetzt werden.
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