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Technisches Reglement

Überschreitung der Motorleistung:
Überschreiten der Motorleistung in der Klasse 4 und 5 führt zur Disqualifikation. Eine Toleranz von 3 PS auf die vor Ort gemessene Kupplungs-Motorleistung wird gewährt.

Auspuffanlagen:
Die Auspuffanlagen sind freigestellt. Das maximale Fahrgeräusch ist 105dB. Sollten die jeweiligen Rennstreckenbetreiber strengere Geräuschbestimmungen vorschreiben, so gilt das Limit der Strecke.

Schaltautomaten:
Schaltautomaten sind erlaubt.

Felgen:
Magnesium-Felgen sind erlaubt. Kohlefaser/Kevlar-Felgen sind verboten.

Reifengrößen:
Sind freigestellt.

Reifen:
Slicks sind erlaubt. Regenreifen sind erlaubt. Straßenzugelassene Reifen sind erlaubt.

Chemische und mechanische Bearbeitung der Reifen:
Jegliche chemische und mechanische Bearbeitung (z. B. Handprofilierung) der Reifen ist untersagt.

Reifenwärmer:
Reifenwärmer sind erlaubt.

Federelemente:
Federelemente sind freigestellt, sofern die Originalbefestigungen verwendet werden.

Verkleidungen, Lenker, Fußrasten und Sitzbänke:
Verkleidungen, Lenker, Fußrasten und Sitzbänke sind freigestellt.

Vorderradkotflügel:
Vorderradkotflügel sind vorgeschrieben.

Bremsscheiben:
Bremsscheiben müssen aus einer Fe-Legierung bestehen (Stahl- bzw. Gussscheiben).

Bremsbeläge und -leitungen:
Bremsbeläge und -leitungen sind freigestellt. Bei den Langstreckenwettbewerben sind für die Vorderradbremse neuwertige Bremsbeläge vorgeschrieben.

Erlaubte Fahrzeuge:
Basis aller zum Einsatz kommenden Fahrzeuge muss ein für den öffentlichen Straßenverkehr in Serie oder Kleinserie hergestelltes Motorrad sein. Auch nach Korrekturen am Fahrzeug muss das Motor- und Hauptrahmenkonzept des Fahrzeugherstellers erhalten bleiben.

Zahl der Fahrzeuge:
Bei allen Trainings und Rennen dürfen pro Team 1 bis 3 Fahrzeuge (4 Stunden) bzw. 1 bis 4 Fahrzeuge (über 4 Stunden) eingesetzt werden. Beim Einsatz mehreren Motorrädern wird nur an der Gesamtwertung teilgenommen.

Fahrzeugwechsel:
Ein Fahrzeugwechsel während des Wertungslaufes ist nicht gestattet. Ist ein Fahrzeugwechsel nach dem Pflicht-/Zeittraining notwendig, starten die Teilnehmenden bzw. das Team am Ende des Feldes. Das Ersatzfahrzeug ist bei der Technischen Abnahme vorzuführen und der Grund des Fahrzeugwechsels zu nennen. Die Rennleitung/ Technische Abnahme ist berechtigt, die Angaben zu überprüfen.

Technische Überprüfung/Kommissare:
Für die eingeschriebenen Teams wird es eine einmalige technische Abnahme beim ersten Lauf der Saison geben.
Gast-Teams haben ihre Einsatzmotorräder bei der Anmeldung zur jeweiligen Veranstaltung der technischen Abnahme vorzuführen.
Für alle gilt, dass die technische Abnahme nach jedem Sturz wiederholt werden muss. Die technische Abnahme nach einen Sturz befindet sich am Boxengassenausgang.
Werden Mängel festgestellt, sind diese zu beheben, andernfalls wird keine Starterlaubnis erteilt. Der German-Endurance-Cup behält sich das Recht vor, Teilnehmerfahrzeuge auch ohne Protest Dritter zu überprüfen. Die Bewertung der Überprüfung obliegt der Rennleitung. Über Art und Umfang dieser Überprüfung entscheidet die technische Abnahme. Die Teilnehmer erklären sich damit einverstanden, ihr Fahrzeug gegebenenfalls auf einem Leistungsprüfstand überprüfen zu lassen. Referenz für alle Leistungsmessungen ist der vom Veranstalter eingesetzte Prüfstand.
Der fahrsichere Zustand der Teilnehmerfahrzeuge sowie die Einhaltung des jeweiligen Reglements werden in einer Technischen Abnahme (TA) zu Beginn einer jeden Veranstaltung überprüft. Maßgebend ist hierbei ausschließlich das Urteil der Technischen Kommissare.

Kennzeichnung:
Jedem Teilnehmer wird mit der Nennungsbestätigung eine Startnummer zugewiesen, mit der die Fahrzeuge gekennzeichnet werden müssen. Die Startnummer muss an der Frontseite sowie der linken und rechten Seite (hinter dem sitzenden Fahrer, Höhe Sitzbank) des Fahrzeugs gut sichtbar und deutlich lesbar angebracht werden. Lässt der Sitzbankhöcker keine ausreichende Kennzeichnung zu, müssen die seitlichen Kennzeichnungen gut sichtbar auf den Seitenverkleidungen angebracht werden. Bei mangelhafter Kennzeichnung wird dem entsprechenden Fahrer das Befahren der Rennstrecke verweigert bzw. das Team hat keinen Anspruch auf Wertung. Jeder Teilnehmende bzw. jedes Team erklärt sich damit einverstanden, dass der Veranstalter im Bereich der Startnummernfelder Werbeaufkleber von Seriensponsoren anbringen darf. Religiöse und politische Werbung ist davon ausdrücklich ausgenommen. Die Startnummern 1 bis 10 sind für die Platzierten des Vorjahres reserviert.

Beleuchtungssysteme:
Scheinwerfer, Blinker und Bremslichter müssen abmontiert oder abgeklebt und außer Funktion gesetzt werden.
Ein Rücklicht erlaubt.

Abstehende Teile:
Abstehende Teile wie Spiegel, Koffer, Kennzeichen usw. müssen abmontiert sein.

Fahrzeugständer:
Hauptständer müssen abmontiert sein.

Scharfe Kanten:
Scharfe Kanten (z. B. abgesägte Rahmenrohre unter Höckern) sind unzulässig bzw. müssen entschärft werden.

Schraubensicherung:
Alle Ölablassschrauben und Ölfilter sollten gesichert sein (Sicherungsdraht).

Motorentlüftung:
Motorentlüftungen, falls vorhanden, müssen originalbelassen oder fachmännisch in einen separaten Behälter gelegt werden. Motorentlüftungen, die ins Freie führen, sind nicht gestattet.

Aluminium-Schrauben:
An hochbelasteten Fahrwerksteilen, wie Bremsanker, Gabelbrücke, Bremszangen usw. sind Aluminiumschrauben verboten.

Erlaubte Benzinsorten:
Es darf nur mit handelsüblichem Tankstellenbenzin gefahren werden.
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